Einteilung der papiernen Umlaufsmittel in Klassen

 

Ulrich von Beckerath, 3.7.33.

 

 

      Vielleicht ist folgende Einteilung passend:

1.) Deckungsgeld,

2.) Rueckstromgeld.

      Zum Deckungsgeld gehoeren Gold-Deposit-Scheine, Briefmarken, Zander'sches Eisenbahngeld, Wertmarken der Konsumvereine (als sie noch erlaubt waren) u. dgl.

      Zum Rueckstromgeld gehoert Staatspapiergeld im Sinne des Entwurfs I, gehoeren ferner die "Optional Notes" der Schottischen Banken, (uebrigens gab's die auch in England und in Amerika).

      Manche Papiergeldarten sind sowohl Deckungsgeld als Rueckstromgeld. Vor allem ist das bei den Verrechnungsschecks des Entwurfs IV der Fall. Die Deckung ist der Warenvorrat der Bankschuldner in ihren Laeden bzw. ihre dem Publikum ohne Aufschub zur Verfuegung stehenden Leistungen, wenn z.B. eine Schiffahrts-Gesellschaft der Scheckbank verschuldet ist und sie Fahrscheine gegen Schecks abzugeben verpflichtet ist.

      Auch die Banknoten der meisten Notenbanken waren sowohl Deckungsgeld als Rueckstromgeld insofern, als eine kleine Golddeckung tatsaechlich da war und auch bis zu gewissem Grade in Anspruch genommen wurde.

      Lombardgeld ist Deckungsgeld und noch insofern besonders schlecht, als der Anspruchsberechtigte die "Deckung" nicht unmittelbar verwerten kann, sondern sich darauf verlassen muss, dass im fuer ihn geeigneten Augenblick andere da sein werden, die die Deckung gebrauchen koennen (z.B. Kaffeevorraete) und gleichzeitig auch so liquide sind, um sie bezahlen zu koennen.

      Deckungsgeld ist in dem Masse schlecht, als es schwierig ist, zur Deckung zu gelangen. Deutsches Eisenbahngeld waere in Deutschland sehr gutes Deckungsgeld, in Amerika dagegen wahrscheinlich schlechtes, denn ein New Yorker hat selten Gelegenheit, deutsche Bahnen zu benutzen oder mit Leuten im Zahlungsverkehr zu stehen, welche eine solche Gelegenheit haben.

      Bei der Deckung von Deckungsgeld ist noch zu unterscheiden

a.) zwischen Deckungen, die zwar "bereit" stehen, aber nicht leicht zugaengig sind (z.B. Gutscheine eines Warenhauses in einer entfernten Stadt) und

b.) Deckungen, die auch "bereit" sind, aber nur fuer ganz grosse Abschnitte zur Verfuegung stehen (etwa die Assignaten, die beim Ankauf von Land verwertbar sind),

c.) Deckungen, die nicht bereit sind, sondern erst spaeter zur Verfuegung stehen (wie bei den zahllosen Arten van zinslosen Pfandbriefen, die in den letzteren Jahren unter allerhand Benennungen vorgeschlagen wurden) etc.

 

      Scheinbar Deckungsgeld und in Wirklichkeit Rueckstromgeld waren die Rentenbank scheine; sie haben noch dem Gesetz die Steuerfundation und sind gegenueber der Rentenbank legal tender. Von "Deckung" ist in Wirklichkeit gar keine Rede. Die Scheine sind also besser, als die meisten glauben.

      Aehnliches galt von den Assignaten, die in den ersten Monaten ein ganz ehrliches Steuer-Antizipations-Geld waren, obwohl sie kaum einer dafuer ansah.

 

Bth. 3.7.33

 

Anmerkung: Rittershausen vermerkte zu dem ganzen Artikel: "Gut!", unterstrich die ersten drei Zeilen und beantwortete die darin enthaltene Frage mit: "nein". Er unterstrich auch Abschnitt c.) vollstaendig.   J.Z. 25/1/83.

 

 

 

 

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First published in: Ulrich von Beckerath: Zur Freiheit, zum Frieden und zur Gerechtigkeit; Gesammelte Briefe, Papiere, Notizen, Besprechungen. PEACE PLANS 434 (Mikrofiche), Berrima, Australia, 1983. Page 729.